Allgemeine Geschäftsbedingungen
seven2eight.dance
Saison
Die Saison geht von September bis Juni. Zusätzlich bieten wir im Sommer freiwillige geblockte Trainingsmöglichkeiten an.
Dance Crews / Gruppen
Die Gruppen sind vom Alter und Können abhängig und werden durch die Vereinsleitung, unter Berücksichtigung der jeweiligen TrainerInnen, eingeteilt.
Die minimale Gruppengröße beträgt 8 Personen. Sollte es nicht genug Gruppenmitglieder geben, ist es möglich, dass die Gruppe mit einer andern zusammengelegt oder auch aufgelöst wird.
Die Trainingszeiten der jeweiligen Gruppen findest du unter Trainingszeiten. Es ist auch möglich in mehreren Gruppen zu trainieren. Dies wird durch die TrainerInnen bestimmt.
Trios, Duos und Soli
Unter Rücksprache mit der sportlichen Leitung (Ursula Cubert) besteht die Möglichkeit für Trios, Duos sowie Solos zu trainieren. Dadurch werden begrenzte Ressourcen (Trainingssäle/TrainerInnen) benötigt, welche sich mit einem Kostenbeitrag von 50€, zuzüglich zum Mitgliedsbeitrag, niederschlagen.
Maximale Teilnehmerzahl
Je nach verfügbaren Sälen und TrainernInnen gibt es für manche Gruppen eine Maximalteilnehmerzahl. Ist diese erreicht, wird eine Warteliste geführt. Sollte jemand aus der Gruppe ausscheiden, kann der Nächste von der Warteliste nachrücken.
Schnuppern & Anmeldung
Eine Schnupperstunde ist gratis. Bei weiterem Besuch der Trainingsstunden muss eine Vereinsanmeldung ausgefüllt und (vom Erziehungsberechtigten) unterschrieben abgegeben werden. Die Anmeldung ist verbindlich und gilt bis zum Ende der Saison.
Mitgliedsbeitrag
Der Mitgliedsbeitrag ist mit Beginn der Saison zu entrichten. Eine Anmeldung für einen kürzeren Zeitraum als bis zum Ende des Schuljahres ist nicht möglich.
Der Mitgliedsbeitrag beträgt 220,00 €.
„Schnuppermonat“: Bei Abbruch der Saison nach maximal 5 Einheiten wird ein anteiliger Betrag von 50 € fällig. Bei einem späteren Ausscheiden aus dem Verein ist der Jahresbeitrag zu entrichten.
Ermäßigungen
Geschwister zahlen jeweils 10% weniger.
Zahlung
Wir ersuchen um Überweisung des Mitgliedsbeitrags gemeinsam mit der Anmeldung.
Unsere Bankverbindung: Wiener Neustädter Sparkasse
Seven2eight Dance
IBAN : AT52 2026 7020 0012 1182
BIC/SWIFT : WINSATWNXXX
Der Name des Mitglieds muss bei der Überweisung mit angegeben werden, sonst kann die Überweisung in der Buchhaltung nicht zugeordnet werden. Bitte zur Sicherheit die Bestätigung aufheben.
Teilzahlung: Der Jahresbeitrag kann auf zwei Teilbeträge aufgeteilt werden können (€ 110 bei Kursbeginn im September, € 110 bis Ende Februar).
Verspätete Anmeldung
Bei einer Anmeldung ab Februar ist nur die Hälfte des Jahresbeitrags fällig.
Versäumte Trainingseinheiten
Es besteht kein Anspruch auf Rückvergütung von versäumten Trainingseinheiten. Trainingsmankos können wenn notwendig – unter Absprache mit dem jeweiligen Trainer – zu einer anderen Zeit in den offenen Übungsstunden verbessert werden.
Ausnahme: bei einer schwerwiegenden Krankheit oder Verletzung, bei der der Kursteilnehmer mehr als 10 aufeinanderfolgende Wochen nicht am Kurs teilnehmen kann, wird der Mitgliedsbeitrag anteilig rückerstattet. Bitte mit einem ärztlichen Attest an office@seven2eight.dance wenden.
Krankheit / Verletzung
Die Mitglieder bzw. deren Erziehungsberechtigte sind dazu verpflichtet, Krankheiten, Verletzungen, Allergien und die Einnahme von Medikamenten dem Verein (office@seven2eight.dance) unverzüglich bekannt zu geben.
Organisatorisches
Änderungen der Trainingszeiten (z.B. Ausfall oder Verschiebung einzelner Einheiten) werden per Mail oder Whats app bekanntgegeben. Die aktuellen Trainingszeiten sind unter Trainingszeiten. Die Mitglieder geben bei der Anmeldung ihre Daten bekannt. Sollten sich diese ändern, bitte diese an die office@seven2eight.dance zu mailen.
Haftungsausschluss
Für Wertgegenstände und Garderobe übernimmt der Verein keinerlei Haftung. Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Garderoben während der Trainingseinheiten nicht versperrt werden.
Fotos / Videos
Alle Vereinsmitglieder bzw. deren Erziehungsberechtigte erklären sich mit der Anmeldung einverstanden, dass Fotos und Videos der TeilnehmerInnen, die im Rahmen der Sporttätigkeit gemacht werden, für die Öffentlichkeitsarbeit des Vereins verwendet werden dürfen. Dazu gehören z.B. die Veröffentlichung im Internet (Homepage des Vereins, Facebook), das Abdrucken auf Flyern, Plakaten und Programmen, sowie das Bereitstellen für die Presse.