COVID-19-Präventionskonzept für den Trainingsbetrieb von Seven2eight Dance
1.Verhaltensregeln von TänzerInnen, TrainerInnen und dem Vorstand
- Beim Betreten und Verlassen der Dancehall sind die Hände zu waschen. Ist dies nicht möglich, sind die auf der Sportstätte zur Verfügung gestellten Desinfektionsmittel für die Handhygiene beim Betreten und Verlassen zu nutzen.
- Umarmen und Händeschütteln bei der Begrüßung sind zu unterlassen.
- Die Benutzung von und der Aufenthalt in Gemeinschaftsräumen, Garderoben und WC-Anlagen ist so zu gestalten bzw. zeitlich so zu staffeln, dass der Mindestabstand von 2m gewahrt werden kann.
- In der Garderobe dürfen nur 2 Personen gleichzeitig anwesend sein. Die TänzerInnen kommen wenn möglich bereits im Trainingsgewand und müssen nur die Schuhe wechseln.
- In der Garderobe hat jede Gruppe einen fixen Platz zugeteilt. Weiters verwendet jedes Vereinsmitglied ein eigenes Garderobenfach.
- Es besteht Mund- und Nasenschutzpflicht in Garderoben, dem Eingangsbereich und den WC Anlagen. Für Personen die älter als 14 Jahre sind ist dort das Tragen einer FFP2-Maske verpflichtend.
- Ausschließlich TänzerInnen, dem Vorstand und den TrainerInnen ist es gestattet die Dancehall zu betreten. Eltern bzw. Personen die Kinder zum Training bringen oder abholen ist das Betreten untersagt. Auch das Warten vor der Dancehall ist zu vermeiden oder hat mit ausreichendem Abstand zu erfolgen.
- Ein gültiger 3G-Nachweis ist Grundvoraussetzung um die Dancehall betreten und am Training teilnehmen zu dürfen! Der Nachweis ist vor Trainingsbeginn zu erbringen.
- Zu den Hygienestandards zählt das regelmäßige Händewaschen und -desinfizieren vor und nach jedem Training.
- Wenn geniest oder gehustet werden muss, so sollte dies ausschließlich in die Armbeuge und nicht in die Hände erfolgen. Zudem sollte es vermieden werden sich im Tanzsaal die Nase zu putzen.
- Persönliche Utensilien müssen gekennzeichnet (zB. zuhause gefüllte Trinkflasche, Handtücher, Matten usw.) und dürfen auf keinen Fall geteilt werden.
- Bei Behandlungen oder Erste-Hilfe-Maßnahmen, bei denen der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, sind sowohl von BetreuerInnen als auch von TänzerInnen ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen (außer bei Gefahr in Verzug oder wenn aus Sicherheitsgründen nicht möglich; z.B. Erste-Hilfe-Maßnahmen während eines Trainings).
2. Vorgaben für die Trainingsstruktur
- Am Eingang und im Trainingsbereich der Dancehall werden ausreichend Desinfektionsmittel für die Oberflächen- und Händedesinfektion zur Verfügung gestellt. Wenn die Sportstätte eine Waschmöglichkeit bietet, kann die Desinfektion durch das korrekte Händewaschen mit Seife ersetzt werden.
- Das Lüften alle 20 Minuten muss durchgeführt werden. Türen müssen wenn möglichst offen bleiben, um das Betätigen von Türgriffen zu vermeiden.
- Die Vermischung der Trainingsgruppen ist untersagt. Die trainierende Gruppe im Tanzsaal darf erst in Zweier-Gruppen die Garderobe aufsuchen, wenn diese wieder frei ist und desinfiziert wurde.
- Bei jeder Trainingseinheit wird eine Anwesenheitsliste geführt, um bei etwaigen Krankheitsfällen schnell nachvollziehen zu können, wer noch gefährdet sein könnte.
- Bei einem Verdachtsfall kann sofort über die jeweilige Broadcastgruppe Meldung gemacht und die betroffene Gruppe informiert werden.
3. Hygiene- und Reinigungsplan für Infrastruktur und Material
- Unvermeidbar mit den Händen zu berührende Gegenstände und Kontaktflächen wie beispielsweise Türklinken sollen nach jedem Training/Gruppenwechsel desinfiziert werden.
- WC-Anlagen sollen täglich desinfiziert werden.
- Eine Grundreinigung der Gemeinschaftsräume und Umkleidekabinen soll mindestens zweimal pro Woche sichergestellt werden.
- Die Möglichkeit der Händedesinfektion wird vom Verein geschaffen (für Kinder unerreichbar verwahren). Bitte jedoch keinesfalls zugleich Händewaschen und Desinfizieren: Gründliches Händewaschen ist vorzuziehen. Die Verwendung von geeigneten Desinfektionsmitteln ist nur dann empfohlen, wenn es keine Möglichkeit zum Händewaschen gibt.
4. Verhalten bei Auftreten eines Sars-CoV-2-Verdachtsfalls
bzw. -Infektion
Bei Krankheitssymptomen jeglicher Art ist für die betroffenen Personen kein Training gestattet bzw. ist ein ggf. laufendes Training sofort einzustellen. Die betroffene Person muss
- die Dancehall umgehend verlassen (Minderjährige werden in einem eigenen Raum (Büro) bis zum Eintreffen der Eltern oder von denen eingesetzten Betreuungspersonen von der Gruppe isoliert),
- sich bei Verdacht auf eine mögliche Covid19-Erkrankung bis zur Testung in Selbstisolation begeben,
- die Gesundheitshotline 1450 und die Vereinsführung muss durch die Erziehungsberechtigten informiert werden.
Die Vereinsführung hat umgehend die örtlich zuständige Gesundheitsbehörde zu kontaktieren und deren Anweisungen strikt zu befolgen.
Beispielhaft für das Konzept können hier die Empfehlungen des BMBWF verwendet werden, und sollten beim Auftreten eines Verdachts- oder Krankheitsfalls unbedingt wie folgt eingehalten werden:
Szenario A: Betroffene/r ist anwesend (Bsp. für Checkliste A)
- Der Verdachtsfall ist sofort in einem eigenen Raum unterzubringen.
- Ist ein/e Minderjährige/r betroffen, informiert die Vereinsführung unverzüglich die Eltern/Erziehungsberechtigten des/der unmittelbar Betroffenen.
- Die weitere Vorgehensweise wird von den örtlich zuständigen Gesundheitsbehörden verfügt. Auch Testungen und ähnliche Maßnahmen erfolgen auf Anweisung der Gesundheitsbehörden.
- Die Dokumentation erfolgt durch die Vereinsführung, welche Personen Kontakt mit der betroffenen Person haben bzw. hatten sowie die Art und Dauer des Kontaktes.
- Dokumentation der Entscheidungen und gesetzten Maßnahmen (mit Uhrzeit) durch die Vereinsführung.
- Sollte ein Erkrankungsfall bestätigt werden, erfolgen weitere Maßnahmen entsprechend den Anweisungen der örtlich zuständigen Gesundheitsbehörde.
Szenario B: Betroffene/r ist nicht anwesend (Bsp. für Checkliste Szenario B)
- Die betroffene Person bzw. die Eltern/Erziehungsberechtigten kontaktieren von zuhause aus unverzüglich die Gesundheitshotline 1450.
- Die betroffene Person bzw. die Eltern/Erziehungsberechtigten informieren die Vereinsführung.
- Unmittelbar danach sind von der Vereinsführung die örtliche Gesundheitsbehörde zu informieren.
- Weitere Schritte werden von den örtlich zuständigen Gesundheitsbehörden verfügt. Testungen und ähnliche Maßnahmen erfolgen auf Anweisung der Gesundheitsbehörden. Die Vereinsführung unterstützt bei der Umsetzung der Maßnahmen.
- Dokumentation durch die Vereinsführung, welche Personen Kontakt zur betroffenen Person hatten sowie einer Beschreibung der Art des Kontakts.
- Dokumentation der Entscheidungen und gesetzten Maßnahmen (mit Uhrzeit) durch die Vereinsführung.
- Sollte ein Erkrankungsfall bestätigt werden, erfolgen weitere Maßnahmen entsprechend den Anweisungen der örtlich zuständigen Gesundheitsbehörde.
Jede am Trainings- und Wettkampfbetrieb beteiligte Person ist auch selbst dafür verantwortlich, sich über die aktuellen Sicherheitsmaßnahmen und Verhaltensregeln auf dem Laufenden zu halten!
Jegliche Teilnahme am Trainingsbetrieb erfolgt auf eigene Gefahr.
Krisenteam:
Ursula Cubert (Obfrau)
Stefanie Zohner (Schriftführerin)
Bernd Zohner (Kassier)